Die Entscheidung der CDU Bundestagsfraktion, dem vorgelegten Kompromiss zwischen den Vertretern der Bundesländer und dem Bundesminister für Arbeit und Soziales nicht zu zustimmen, erschwert zwar auf den ersten Blick eine zeitnahe Lösung der vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 angemahnten Neuregelung der Zuständigkeiten der Jobcenter, ist aber die richtige Entscheidung, wenn es am Ende tatsächlich eine auch praktikable Lösung geben soll.
Sozialstadtrat Büge dazu: „Nachdem die CDU Bundestagsfraktion mit ihrer Entscheidung nicht zuzustimmen deutlich gemacht hat, dass es nicht nur auf organisatorische Aspekte ankommt, sondern auch auf den Erhalt des Kernziels „fördern und fordern“, sind die Beteiligten gefordert, schnellstmöglich die Streitigkeiten um Kompetenzen und organisatorische Aspekte hinten an zu stellen und sich auf einen gangbaren Weg im Interesse der Betroffenen zu einigen.“
Hier ist insbesondere der Bundesarbeitsminister gefordert, denn dieser hat an seinem auf eine getrennte Aufgabenwahrnehmung bei gleichzeitiger Ausgrenzung der Kommunen von den Arbeitsmarktinstrumenten ausgerichteten Modell eines „kooperativen Jobcenter“ zu lange festgehalten und wesentlich dazu beigetragen, dass ein an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtetes und die jeweiligen Fähigkeiten und Erfahrungen von Bund, Ländern und Gemeinden in sich vereinendes Modell nun mit „der heißen Nadel“ gestrickt werden soll. Normalerweise ist es Aufgabe eines Bundesministers, eine Lösung zu entwickeln, die nicht polarisiert, sondern zielorientiert zusammenführt. Aber auch die SPD Bundestagsfraktion ist gefordert, die Vorstellungen der CDU nicht vorschnell abzulehnen, sondern endlich auch eigene sachdienliche Vorschläge zur Lösung beizutragen.
Bezirksstadtrat Büge: „Die der Öffentlichkeit vorgelegte Lösung ist nach Auffassung vieler Fachleute auch verfassungsrechtlich bedenklich. Hier ist es wenig hilfreich, nur zu kritisieren und eine weitere Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht billigend in Kauf zu nehmen, nur um sich in zwei oder drei Jahren möglicherweise erneut mit dem gleichen Problem auseinandersetzen zu müssen.“