CDU: Änderungsantrag zum Schulgesetz

\"Berliner Modell\" bietet allen Schülern Aufstiegschancen

Unser in einen Gesetzestext gegossenes „Berliner Modell" bietet deshalb jedem Schüler durchlässige Bildungsgänge.

Damit werden jedem Schüler Aufstiegschancen eröffnet und gleichzeitig die Stigmatisierung aufgehoben.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sascha STEUER, erklärt:

„Mit einem 29 Seiten umfassenden Änderungsantrag zum Schulgesetz legt die CDU-Fraktion heute eine Alternative zum Schulstrukturentwurf von SPD und Linke vor.

So einig sich alle Fraktionen über die Auflösung der bisherigen Schulstruktur mit ihren sieben Schulformen – darunter die Hauptschule (sieben Prozent aller Schüler) – sind, so unterschiedlich sind doch die Vorstellungen über eine gute neue Schulstruktur. Während wir den Fokus auf den einzelnen Schüler und seine Fähigkeiten und Möglichkeiten richten, stehen für die Koalition offenbar die Schulgebäude im Mittelpunkt.

Das ideenlose Nebeneinandersetzen von Schülern in den Sekundar- oder Gemeinschaftsschulen wird ihre Situation jedoch nicht verbessern. Unser in einen Gesetzestext gegossenes „Berliner Modell" bietet deshalb jedem Schüler durchlässige Bildungsgänge, zwischen denen er innerhalb einer Kooperativen Oberschule freiwillig wählen kann. Damit werden jedem Schüler Aufstiegschancen eröffnet und gleichzeitig die Stigmatisierung aufgehoben. Genauso wichtig wie die innere Konzeption sind die Rahmenbedingungen, ohne die keine Schulreform gelingen kann. Daher beantragen wir auch über die Schulstruktur hinaus Änderungen des Schulgesetzes zu weiteren Punkten".

Die wichtigsten Punkte aus dem umfassenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion sind:

- Eine Unterrichtsgarantie für alle Schüler gemäß ihres Stundenplanes.

- Einrichtung von Bildungsgängen, zwischen denen die Schüler frei wählen können um ihre Talente zu entfalten.

- Keine Schülerlotterie, sondern ein leistungsabhängiges Aufnahmeverfahren an den Gymnasien.

- Keine Schule ohne Hausmeister und Schulsekretärinnen.

- Deutschtest vor Schuleintritt, bei Nichtbestehen Pflicht zum Besuch einer Sprachförderklasse.

- Abschaffung der Bedarfsprüfung für Hortplätze.

- Vereinfachung der Einschulungs-Rückstellungen bei gleichzeitiger Förderung.

- Einführung der Wahlfreiheit zwischen Ethik und Religionsunterricht.

- Verknüpfung von Schule und Betrieb bereits ab der 8. Klasse, 100 zusätzliche Lehrer für diese Praxisklassen.

- Aufheben des Zwangs zum Jahrgangsübergreifenden Lernen in der Grundschule.

- Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit.

- Finanzielle Absicherung der Schulen in Freier Trägerschaft durch ein neues Berechnungsmodell.

- Stärkere Einbindung der Eltern in Bildung und Erziehung sowie eine bessere Information der Eltern.

- Neben den Zeugnissen auch Zertifikate zum berufspraktischen Können.

- Verbindliche Kooperationsbeziehungen von der vorschulischen bis zur beruflichen Bildung.

- Stärkung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe am Standort Schule.

Link: Masterplan Bildung der CDU-Fraktion Berlin als PDF-Download: